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„Ausgezeichnet! Der BASF-Preis 2008 für Fremdfirmen geht an Nachbauer Gerüstbau“

„Die Eugen Nachbauer Gerüstbau GmbH & Co. KG wurde Anfang Mai 2008 mit dem „BASF-Preis 2008 für Fremdfirmen“ für ihre „vorbildliche und hervorragende Gesamtleistung in der Zusammenarbeit mit der BASF“ ausgezeichnet.“

img„Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltungen am BASF-Standort Ludwigshafen wurde Nachbauer Gerüstbau als eine von 14 Fremdfirmen für hervorragende Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit geehrt. Neben einer Urkunde dotierte die BASF den Preis in diesem Jahr mit insgesamt über 1,6 Millionen Euro. Die Geschäftsführung der Firma Nachbauer gab Ihre Prämie im fünfstelligen Bereich als Anerkennung und Dank in vollem Umfang an ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner weiter, die maßgeblich an diesem Erfolg beteiligt waren. Mit im Schnitt 3,9 Arbeitsunfällen – bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden – wurde das Standortziel zur Arbeitssicherheit 2007 erreicht. Klaus Nachbauer zeigte sich im Interview vor Allem darüber erfreut, „die Erwartungen unseres Kunden erfüllt zu haben.“

Sehen Sie dazu einen Film aus dem TV-Magazin BASF.inside

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG)

Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27 Dezember 2002,
Geschäftszeichen IV A 5 - S 2272 - 1/02, unterliegt der Gerüstbau nicht der Bauabzugssteuer.
Eine Freistellungsbescheinigung ist entbehrlich, da ein Rechnungsabzug nicht vorzunehmen ist.

12) Folgende Leistungen fallen für sich genommen nicht unter den Steuerabzug:

Gerüstbau

Werden diese Leistungen von demselben Leistenden zusammen mit Bauleistungen erbracht, ist Tz. 13) zu beachten.

13) Werden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Leistungen erbracht, bei denen es sich teilweise um Bauleistungen handelt, kommt es darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht, also der vertraglichen Beziehung das Gepräge gibt. Eine Abzugsverpflichtung besteht dann, und zwar insgesamt, wenn die Bauleistung als Hauptleistung anzusehen ist. Die Nebenleistung teilt jeweils das Schicksal der Hauptleistung.

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... für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG)
Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27 Dezember 2002, Geschäftszeichen IV A 5 - S 2272 - 1/02, unterliegt der Gerüstbau nicht der Bauabzugssteuer.
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Verbände & Kartelle

http://www.bundesverband-geruestbau.de/

http://www.vob-kartell.de/

skk